Wenn ihr in eurer Freizeit gerne randome Jura Sachen durchlest, seid ihr hier richtig! Viel Spass damit 😉
Bei der Anmeldung der Demo fing es schon an: 300 CHF Gebühren für die Bewilligung. Als ob eine Demo dasselbe wäre wie eine Kirmes.

Die Gebühren habe ich bezahlt.
Zwei Wochen nach der Demo ging es weiter, da bekam ich eine Rechnung der Kantonspolizei Schwyz. Bezahlen sollte ich 1770 CHF für die Verkehrsmassnahmen, die um die Demo stattgefunden haben. Und für noch eine Bewilligung, diesmal zur Verkehrsumleitung.


Da ich das ganz schön frech fand, habe ich Amnesty Schweiz kontaktiert. Die haben mich gleich mit einer Anwältin vernetzt, die uns eine anfechtbare Verfügung besorgt hat:


Damit hatten wir genug Grundlagen, um die Beschwerde zu schreiben, die wir am 10.6. eingereicht haben. Hier das Spannendste davon (die war 17 Seiten lang ohne Beilagen, ich erspare euch den Rest, wenn ihr mir das vergebt):





Die Kantonspolizei hat einen sehr schmal begründeten Antrag gestellt, die Beschwerde abzulehnen (tja, ist vorhersehbar, dass sie sich nicht blamieren wollen).


Zu ihren paar Argumenten haben wir mit einer Replik geantwortet:




Das ist der aktuelle Stand. Das hin und her schreiben sollte bald zum Ende kommen. Entweder wird unsere Beschwerde angenommen, oder wir können mit der ersten Instanz starten.
Der Prozess wird allerdings in Einsiedeln stattfinden, eine Gemeinde, die Alice Weidel nicht umsonst als Wohnort (oder soll ich „Wahlheimat“ sagen?) ausgesucht hat.
Die zweite Instanz wird noch immer in Kanton Schwyz stattfinden und, weil das ganze Kanton eher rechts ist, sehen wir unsere Erfolgschancen auch da als nicht besonders hoch.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht hingegen, der dritten Instanz, haben wir sehr gute Chancen. Schliesslich geht es hier um die Verteidigung eines Menschenrechtes!
Woah, ihr hat es echt komplett durchgelesen? Ich bin sehr beeindruckt!